Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  

Es gelten die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Geschäftsbedingungen für Dienstleister mit folgenden Ergänzungen:

  

Anwesenheit

Der Tierbesitzer oder ein Bevollmächtigter hat für den reibungslosen Ablauf des Zu- und Umtriebs der Tiere zu sorgen.

  

Gesundheit

Der Tierbesitzer garantiert, dass das Tier konstitutionell gesund ist. Alle Tiere, insbesondere hochträchtige, werden auf Gefahr des Tierbesitzers ausgeschnitten. Für Verletzungen, die sich das Tier im Rahmen des Klauenschneidens selber zufügt, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch für Verletzungen im Stand selber.

  

Haftung und Gewährleistung

Der Klauenpfleger verpflichtet sich, alle Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Er haftet nur für Schäden, die nachweislich und unmittelbar durch von ihm fehlerhaft durch-geführte Arbeiten entstanden sind.
Beanstandungen müssen innerhalb 24 Stunden nach der Feststellung, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Klauenschneiden, telefonisch bei mir gemeldet und schriftlich unter genauer Beschreibung der Komplikation bei uns angezeigt werden. Die Beweispflicht obliegt dem Tierhalter. Gemäß BGB ist der Klauenpfleger zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, ist ein möglicher Schadenersatz ausgeschlossen.

  

Klauenerkrankung

Der Klauenpfleger ist bestrebt, Klauenerkrankungen so gut wie möglich zu behandeln. Bei Bedarf werden nach eigenem Ermessen Verbände, Klötze etc. verwendet. Diese Maßnahmen erfolgen im Rahmen eines Dienstvertrages, d.h. der Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert.
Sofern nicht anders vereinbart, sind in der Regel Verbände nach 3 bis 5 Tagen und Klötze nach 6 Wochen, d.h. wenn die behandelte Zehe vollständig belastbar ist, vom Tierbesitzer
zu entfernen. Verbände und Klötze sind täglich vom Tierhalter zu kontrollieren.

  

Sorgfalt

Der Tierbesitzer hat Sorge für saubere, hindernisfreie Triebwege zu tragen. Nach dem Klauenschneiden dürfen die Tiere nicht direkt auf ein anderes Haltungsverfahren umgestellt werden.

  

Preise

Alle Preise sind unverbindlich. Aktuelle Preise entnehmen Sie unserer Preisliste.

  

Rechnung und Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungslegung in voller Höhe fällig, das heißt am Tag des Rechnungseingangs und ohne Abzüge. Es bedarf keiner Mahnung.
Anfallende Mahn- und Vollstreckungskosten gehen vollständig zu Lasten des Tierbesitzers.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Verhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile Rendsburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt.